Schweigepflicht
Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (laut §8 der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Niedersachsen). Das bedeutet über Inhalte der Behandlung darf die behandelnde Therapeutin niemandem gegenüber Auskunft erteilen, es sei denn der/die Patient/in und/ oder die gesetzlichen Vertreter entbinden die Therapeutin von der Schweigepflicht. |