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Wer übernimmt die Kosten? 

 

 Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung  werden bei gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse auf Antrag übernommen. Bitte bringen Sie beim ersten Termin lediglich eine gültige Krankenversicherungskarte mit. Eine Überweisung  ist nicht erforderlich.

 

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel nach einem Antragsverfahren ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen, da die Behandlung von einer approbierten (staatlich geprüften) Psychotherapeutin in einem anerkannten Verfahren durchgeführt wird. Dennoch sollten Privatversicherte sich im Vorfeld bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob der gewählte Versicherungstarif die Kosten für eine Psychotherapie anteilig oder vollständig abdeckt.

 

Des weiteren besteht die Möglichkeit die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung als Selbstzahler selber zu tragen. Die Höhe der Kosten richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).